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Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge ab 01.04.2025

01. Apr. 2025

FAQ zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ab dem 01.04.2025

 

Seit 1. April 2025 dürfen ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge – mit einem „E“ am Ende des amtlichen Kennzeichens – auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. „Wir haben uns für eine unbürokratische und pragmatische Lösung entschieden, die bayernweit einheitlich gilt, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, gerade in Ballungsräumen. Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann. Die Kostenbefreiung gilt jedoch unter den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen und nur für öffentliche Parkflächen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert auf seiner Homepage ausführlich zu der neuen Regelung. Lesen Sie mehr dazu unter www.stmi.bayern.de.

 

 

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