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Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge ab 01.04.2025

01. Apr. 2025

FAQ zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ab dem 01.04.2025

 

Was ändert sich ab dem 1. April 2025?
Ab dem 1. April 2025 sind Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Parkflächen von der Parkgebühr befreit. Grundlage ist die Änderung des § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV).

*Elektrofahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die ein E-Kennzeichen tragen oder bei ausländischen Fahrzeugen, die eine entsprechende Kennzeichnung vorweisen.

Wo gilt die Parkgebührenbefreiung?
Die Befreiung gilt ausschließlich auf Parkflächen mit öffentlichem Verkehr, auf denen eine Parkraumbewirtschaftungsmaßnahme nach § 13 StVO amtlich angeordnet und eine Parkgebührenordnung nach § 6a Abs. 6 und 7 StVG erlassen wurde.

Wo gilt die Befreiung nicht?

  • Auf Parkflächen, für die eine Gebührensatzung gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gilt.
  • Auf privat betriebenen Parkplätzen (z. B. videoüberwachte Parkplätze).

Wie lange darf kostenfrei geparkt werden?
Bis zu 3 Stunden oder bis zur festgelegten Höchstparkdauer. Nach Ablauf der 3 Stunden ist eine reguläre Parkgebühr zu entrichten.

Wie wird die Parkdauer kontrolliert?
Die Nutzung einer Parkscheibe oder anderer angeordneter Zeitkontrollen ist verpflichtend. Das Auslegen der Parkscheibe ist jedoch immer ausreichend.

Was passiert bei einer Überschreitung der Parkdauer?
Bei Überschreitung der Höchstparkdauer erfolgt eine Ahndung durch den Zweckverband.

Müssen Parkscheinautomaten umgerüstet werden?
Nein, eine Umrüstung oder Neuanschaffung von Parkscheinautomaten ist nicht notwendig.

Ist eine zusätzliche Beschilderung erforderlich?
Eine ergänzende Beschilderung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch insbesondere für Parkplätze ohne Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge empfohlen.

Werden Nutzer von Park-Apps informiert?
Ja, beispielsweise weist EasyPark seine Nutzer über ein Popup-Fenster auf die neue Regelung hin.

Wie lange gilt die Regelung?
Die Regelung ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet.

 

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