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Ab 01.04.2025: Kostenfreies Parken für E-Autos

14. Jan. 2025

Auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschloss der Ministerrat Ende letzten Jahres die Umsetzung des kostenfreien Parkens für elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) auf öffentlichen Parkplätzen.

„Ab 1. April 2025 dürfen alle Autos mit einem ,E‘ am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken“, so der Innenminister.

Wichtig: Die zulässige Höchstparkdauer eines öffentlichen Parkplatzes kann weniger als die drei Stunden betragen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt.

Weitere Hinweise zu dieser Neuerung lesen Sie hier auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

 

 

 

 

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