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Vereinfachtes Abschleppverfahren

14. Juli 2026

 

Erstmals ist das vereinfachte Abschleppverfahren in der Stadt Starnberg angewendet worden. Anlass war ein schwerwiegender Parkverstoß in einem sicherheitsrelevanten Bereich. Zwar erschien der Fahrzeughalter vor dem Abtransport seines Fahrzeugs, der Fall zeigt jedoch deutlich: Blockierte Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und andere Gefahrenstellen werden konsequent verfolgt.

Grundlage hierfür ist eine Kooperation zwischen der Kommune, der zuständigen Polizeiinspektion sowie dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Ziel der Vereinbarung zum vereinfachten Abschleppverfahren ist es, Gefahrenlagen schneller zu beseitigen und Einsatzkräften jederzeit freie Zufahrten zu gewährleisten.

Durch das vereinfachte Verfahren können die Verkehrsüberwacher des Zweckverbands an zuvor definierten Gefahrenpunkten nun direkt einen Abschleppvorgang einleiten. Die Polizei wird weiterhin informiert und eingebunden, muss die Situation jedoch nicht mehr zwingend vor Ort bestätigen. Dadurch werden Entscheidungswege verkürzt und sicherheitsrelevante Behinderungen deutlich schneller beseitigt.

„Alle Beteiligten verfolgen dasselbe Ziel: mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger und bestmögliche Bedingungen für Einsatzkräfte“, betont Maximilian Brummer, Leiter Ruhender Verkehr beim Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Der aktuelle Fall mache deutlich, dass Abschleppmaßnahmen bei der Blockierung von Rettungswegen kein theoretisches Instrument seien, sondern im Ernstfall konsequent umgesetzt würden.

 

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