» News & Aktuelles » Allgemeine Informationen » Vereinfachtes Abschleppverfahren – FAQ

Vereinfachtes Abschleppverfahren – FAQ

23. Juli 2026

Was bedeutet „vereinfachte Abschleppung“?

Bei der vereinfachten Abschleppung werden Fahrzeuge, die verbotenerweise sicherheitsrelevante Bereiche blockieren, schneller entfernt, um die notwendige Sicherheit und Zugänglichkeit umgehend wiederherzustellen.

 Wer ordnet die Abschleppung an?

Die rechtliche Anordnung einer Abschleppung erfolgt grundsätzlich durch die Polizei. Grundlage hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Polizei und Zweckverband, die ein schnelles Vorgehen in sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglicht. Dadurch können unzulässig abgestellte Fahrzeuge zeitnah entfernt und die erforderliche Sicherheit wiederhergestellt werden.

Muss die Polizei vor Ort sein?

Nein. Die Polizei muss für die Anordnung der Abschleppung in der Regel nicht vor Ort sein. Sie kann die Abschleppung auf Grundlage der von der Kommunalen Verkehrsüberwachung übermittelten Informationen und Dokumentationen anordnen. Eine eigene Vor-Ort-Prüfung durch die Polizei ist dabei normalerweise nicht erforderlich.

Wer führt die Abschleppung durch?

Die Kommunale Verkehrsüberwachung des Zweckverbands stellt den Verstoß fest, dokumentiert die Situation und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen. Sie begleitet die Abschleppung vor Ort bis zu deren Abschluss und stellt sicher, dass die Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Warum gibt es das Verfahren?

Das Verfahren wurde eingeführt, um in sicherheitsrelevanten Bereichen schneller handeln zu können. Werden beispielsweise Rettungswege, Feuerwehrzufahrten oder andere wichtige Sicherheitsflächen unzulässig zugeparkt, kann die erforderliche Sicherheit durch eine beschleunigte Abschleppung zeitnah wiederhergestellt werden. Dadurch werden Gefahren minimiert und die uneingeschränkte Nutzung dieser Bereiche sichergestellt.

Wo finde ich mein abgeschlepptes Fahrzeug?

Informationen zum Standort Ihres Fahrzeugs erhalten Sie bei der zuständigen Polizeiinspektion. Das Fahrzeug wird je nach Situation entweder auf das Gelände eines Abschleppunternehmens verbracht oder auf eine zulässige Abstellfläche umgesetzt. Die Polizei kann Ihnen Auskunft darüber geben, wo Ihr Fahrzeug abgeholt werden kann.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Abschleppung sind grundsätzlich von der verantwortlichen Person des Fahrzeugs zu tragen.

 

News Übersicht