PRESSEMITTEILUNG
Fahrradkontrolle in der Fußgängerzone Bad Tölz
Sicherheit für Fußgänger im Fokus
In der Tölzer Marktstraße sowie auf dem Gehweg auf der Isarbrücke haben die Fußgänger Vorfahrt. Radfahrer dürfen lediglich im Zeitfenster zwischen 21.00 Uhr und 09.30 Uhr die Zone der Marktstraße durchfahren, darüber hinaus muss das Fahrrad geschoben werden. Diese Vorgabe wird jedoch oft missachtet und gerade in der Sommerzeit häufen sich Beobachtungen von Beinahe-Unfällen und gefährlichen Situationen im Bereich der Fußgänger-Zone.
Daher führte der ZV KD Oberland am gestrigen Donnerstag, 08.08.2024 im Auftrag der Stadt Bad Tölz erneut eine umfassende Fahrradkontrolle in der Marktstraße sowie auf der Isarbrücke durch. Ziel dieser Maßnahme war es, die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen und ein Bewusstsein für ein besseres Miteinander zu schaffen.
An der Aktion waren 5 Verkehrsüberwacher des ZV KD Oberland beteiligt. Sie wiesen die Radfahrer auf die besonderen Vorschriften in der Fußgängerzone hin und appellierten an deren Verantwortung, die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Innerhalb der zweistündigen Aktion wurden 26 Ordnungswidrigkeiten registriert. Für das verbotswidrige Befahren mit Fahrrädern oder auch Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ein Verwarnungsgeld von mindestens 25,00 € vor. Sollte hierbei ein Fußgänger behindert, gefährdet oder gar geschädigt werden, erhöht sich dieses.
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