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Verstoß des Monats

Jeden Monat dokumentieren wir an dieser Stelle den gravierendsten Geschwindigkeitsverstoß und den dreistesten Parkverstoß. Am Ende des Jahres werden daraus die zwei eklatantesten Verstöße des Jahres in unserem Jahresbericht veröffentlicht.

Lesen Sie mehr dazu hier im Jahresbericht 2022!

Geschwindigkeitsverstoß
des Monats April 2023

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 61 km/h. Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Mit diesem Geschwindigkeitsverstoß in der Nähe von Schule und Kindergarten stellte der Fahrzeughalter eine enorme Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere für  Kinder, dar.

Folgen: 260 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

Parkverstoß
des Monats April 2023

Der Verkehrsteilnehmer parkte verbotswidrig auf einem Gehweg. Ein ungehindertes Passieren des Weges für Fußgänger war in diesem Bereich somit nicht möglich.

Folgen: 55 Euro
(§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat)

Geschwindigkeitsverstoß
des Monats März 2023

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 113 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 163 km/h. Die Messtoleranz von 6 km/h wurde berücksichtigt.

Mit dieser traurigen Bilanz sorgte der Fahrer für eine enorme Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Folgen: 800 Euro – 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

(§3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

Parkverstoß
des Monats März 2023

Der Verkehrsteilnehmer parkte verbotswidrig auf einem Gehweg, behinderte die Fußgänger in diesem Bereich und nahm eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer in Kauf.

Folgen: 55 Euro
(§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat)