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Verstoß des Monats
Jeden Monat dokumentieren wir an dieser Stelle den gravierendsten Geschwindigkeitsverstoß und den dreistesten Parkverstoß. Am Ende des Jahres werden daraus die zwei eklatantesten Verstöße des Jahres in unserem Jahresbericht veröffentlicht.
Lesen Sie mehr dazu hier im Jahresbericht 2022!
Geschwindigkeitsverstoß
des Monats Oktober 2023
Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 78 km/h. Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Dieses rücksichtslose Fahrverhalten ereignete sich auf einer Straße mit vielen einmündenden Straßen sowie einem fehlenden Gehweg. Neben den alltäglichen Fußgängern kreuzen zudem auch viele Schulkinder diese Straße. Schade, dass selbst diese Argumente ihn nicht langsamer fahren ließen.
Folgen: 400 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Parkverstoß
des Monats Oktober 2023
Auch im Monat Oktober bewies dieser Verkehrsteilnehmer seine fehlende Rücksichtnahme, indem er den für Fußgänger vorbehaltenen Gehweg komplett blockierte. Dem nicht genug: eine zusätzliche Gefahr entstand durch das unmittelbare Parken vor einem Fußgängerüberweg. Geahndet wird auch in diesem Fall nur der höhere Tatbestand, das Gehwegparken.
Folgen: 70 Euro – 1 Punkt
(§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a.1 BKat; § 19 OWiG)
Geschwindigkeitsverstoß
des Monats September 2023
Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 67 km/h. Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Die Straße, in der dieser Autofahrer geblitzt wurde, dient vielen Kindern als Schulweg. Fußgänger-Ampel und „Vorsicht-Kinder“-Schilder hielten ihn nicht davon ab, mit erhöhter Geschwindigkeit seine Strecke fortzusetzen. Ein risikoreiches Unterfangen!
Folgen: 260 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Parkverstoß
des Monats September 2023
Schon mal an einen Rollstuhl-Fahrer gedacht, der auf einen barrierefreien Gehweg angewiesen ist? Oder an eine Mutter, die mit Kindern und Einkäufen sicher nach Hause kommen möchte? Der Fahrer dieses KFZ hat sicher keinen Gedanken an andere Verkehrsteilnehmer verschwendet, als er verbotswidrig auf dem Gehweg und zusätzlich in zu geringem Abstand vor einem Fußgängerüberweg parkte. Geahndet wurde nur der höhere Tatbestand, das Gehwegparken.
Folgen: 55 Euro
(§12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat)