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Verstoß des Monats

Jeden Monat dokumentieren wir an dieser Stelle den gravierendsten Geschwindigkeitsverstoß und den dreistesten Parkverstoß. Am Ende des Jahres werden daraus die zwei eklatantesten Verstöße des Jahres in unserem Jahresbericht veröffentlicht.

Lesen Sie mehr dazu hier im Jahresbericht 2021!

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 110 km/h. Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt. Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

Geschwindigkeitsverstoß
des Monats Januar 2023

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 83 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 133 km/h. Die Messtoleranz von 5 km/h wurde berücksichtigt.

Folgen: 800 Euro – 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

Der Verkehrsteilnehmer parkte an einer engen Straßenstelle und verhinderte die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge.

Parkverstoß
des Monats Januar 2023

Der Verkehrsteilnehmer parkte in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg.

Die Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer wird dadurch behindert.

Folgen: 25 Euro
(41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52 BKat)