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Verstoß des Monats
Jeden Monat dokumentieren wir an dieser Stelle den gravierendsten Geschwindigkeitsverstoß und den dreistesten Parkverstoß. Am Ende des Jahres werden daraus die zwei eklatantesten Verstöße des Jahres in unserem Jahresbericht veröffentlicht.
Lesen Sie mehr dazu hier im Jahresbericht 2022!
Geschwindigkeitsverstoß
des Monats April 2023
Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 61 km/h. Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Mit diesem Geschwindigkeitsverstoß in der Nähe von Schule und Kindergarten stellte der Fahrzeughalter eine enorme Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, dar.
Folgen: 260 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Geschwindigkeitsverstoß
des Monats März 2023
Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 113 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 163 km/h. Die Messtoleranz von 6 km/h wurde berücksichtigt.
Mit dieser traurigen Bilanz sorgte der Fahrer für eine enorme Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Folgen: 800 Euro – 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
(§3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)